;-)
4 Abs. 1 MuSchG (Mutterschutzgesetz)
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht
mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von
gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze,
Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf
soviel zum rechtlichen, was du nun aber tun willst musst du entscheiden. Ich glaube dein Arzt kann dir ein individuelles Beschäftigungsverbot für diese Arbeiten geben. Sprich ihn/Sie doch mal drauf an :BIEN: