esa_12551400Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Beschäftigungsverbot
Also mein Mann arbeitet bei der Krankenkasse.
Rechtlich ist es so, daß ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen besteht und zwar infolge einer Krankheit.
Hierbei werden alle Erkrankungen derselben Diagnose der letzten 12 Monate angerechnet, es sei denn zwischen den einzelnen Erkrankungen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Dann beginnt ein neuer Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
Ist man während dieses Jahres wegen einer anderen Diagnose krank, so beginnt für diese Diagnose ein neuer Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
Eine Besonderheit besteht aber. Entgeltfortzahlung wird zusammenhängend nur für 6 Wochen gewährt, d.h. wechselt innerhalb einer Krankschreibung die Diagnose, so besetht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dennoch nur für 6 Wochen. Es erfolgt keine Verlängerung. Bei einem Diagnosewechsel sollte daher immer mindestens 1 Tag gearbeitet werden, um die 6-Wochen-Frist neu beginnen zu lassen.
Nach Ablauf der 6 Wochen EFZ zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt 70% vom Bruttoentgelt, maximal jedoch 90% vom Nettoengtelt. Davon werden dann noch Beiträge zur Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für maximal 78 Wochen.
Liegt jedoch ein Beschäftigungsverbot vor, muß der AG den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft als Entgelt weiterzahlen. Dieses kann er sich aber von der Krankenkasse (ganz oder teilweise) erstatten lassen.
Die Pflicht zur Fortzahlung der Bezüge besteht bis zum Beginn der Mutterschutzfristen. Auch Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld muß vom Arbeitgeber während eines Beschäftigungsverbotes gezahlt werden.
Für die Zeit der Mutterschutzfristen muß der Arbeitgeber dann die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld (13 EUR) und dem Nettoentgelt als Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zahlen. Auch diesen Zuschuß kann sich der Arbeitgeber ganz oder teilweise von der Krankenkasse erstatten lassen.
Ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen.
Grüße
Bubbledibu