Unterhaltsvorschuss
Also, es ist ja erstmal nur derjenige verpflichtet Unterhalt zu zahlen, der auch zahlen kann. Wer nicht zahlen KANN ist auch nicht unterhaltspflichtig. Und wer nicht unterhaltspflichtig ist, der muss später dem JA auch nix zurück zahlen von dem Vorschuss.
Wer jetzt aber festlegt was zahlungsfähig ist und was nicht und wie das mit dem vorschuss läuft usw. das kann ich dir nicht sagen.
LG