Genau
Diese Fragen habe ich mir auch gestellt. Ruf mal bei der L-Bank an, die koennen dir super weiter helfen!
Ich weiss nur, dass man das volle Elterngeld bekommt, wenn man nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeitet und das tust du ja mit deinen 2 Tagen nicht.
Hier ein Auszug von der Mail, die ich bekommen habe. Vllt hilft dir das ein oder andere weiter..
So wie ich ee verstehe, ist die Elternzeit durch das 1. Kind einkommensmindernd und daher wird fuer das 2. Kind das Gehalt vor der Geburt des 1. Kindes fuer die Berechnung des Elterngeldes verwendet. Aber vllt verstehst du es anders. Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
Für die Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittlich im Monat erzielte Erwerbseinkommen des Antragsstellers aus den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich. Wird laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld bezogen, ist der Berechnung das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist zu Grunde zu legen. Neben dem Bezug von Mutterschaftsgeld für ein Kind verschieben folgende weitere einkommensmindernde Faktoren diesen Zwölfmonatszeitraum:
* Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
* Ein Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung
Monate, die von einem oder mehreren dieser einkommensmindernden Faktoren betroffen sind, bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unberücksichtigt. Der Zwölfmonatszeitraum verschiebt sich um die Anzahl der Monate zurück.
Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig von der Bezugsdauer des Elterngeldes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre L-Bank
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