Wenn du ein bv
Bekommst, dann ja ein individuelles bv, weil keiner deiner jobs in der schwangerschaft ausgeschlossen ist.
Dein arzt wird dir vermutlich kein bv ausstellen, warum sollte er auch, wenn du bisher eine komplikationslose schwangerschaft hast. Dann darf er das rechtlich gesehen sogar gar nicht!
Wenn ers trotzdem tut, kann er bestimmen über welche tätigkeiten sich das bv erstreckt, oder ob es generell gilt.
Bei deinem ag ist das was anderes. Er darf dir selbstverständlich ein bv aussprechen. Das ist dann aber nur auf den job bezogen, den du bei ihm machst. IHM ist in dem Fall das Risiko zu hoch, dich weiter zu beschäftigen. Kann er das gegenüber der berufsgenossenschaft aber nicht nachvollziehbar begründen, bekommt er dein gehalt nicht erstattet und bleibt auf den kosten sitzen :arrow: schiesst sich also selbst ins knie ;-)
Dein anderer job hat damit nichts zu tun zumindest dann nicht, wenn das bv vom anderen ag kommt oder dein arzt nur einzelne tätigkeiten ausgeschlossen hat.