Also soweit ich das weiß...
..kann ich dich betreff des sorgerechts erstmal beruhigen. die sachlage ist genau wie bei mir, wir sind nicht verheiratet, aber leben zusammen. meine tochter ist 16 monate alt und mein zweiter krümel kommt halt demnächst (hoffe die vorzeitigen wehen gehen wieder zurück).ich habe das alleinige sorgerecht, jede ledige mutter bekommt das nach der geburt automatisch. er kann dich auch nicht zum gemeinsamen sorgerecht zwingen. wer ein gemeinsames sorgerecht will, muß es beim jugendamt beantragen, wenn du das nicht willst, dann mach das einfach nicht. ist im falle einer trennung auch das beste, denn sonst bräuchtest du für jeden mist sein einverständnis. die vaterschaftsanerkennung ist ja nur dazu da, daß er auch ein paar rechte und pflichten bekommt. (z.b. unterhalt, aber auch umgangsrecht...wobei das mit dem umgangsrecht ja nichts mit sorgerecht zu tun hat). das aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dir. keine sorge. und in deutschland ist es ja auch so, daß das sorgerecht der mutter nicht ohne weiteres entzogen wird, da müßtest du deine kinder schon grob vernachlässigen etc. leichter ist es für einen mann natürlich das alleinige sorgerecht zu bekommen, wenn er schon das gemeinsame hat, denn dann hat er quasi schon einen fuß in der tür, aber wie gesagt selbst dann bleibt es meist bei der mutter. also lass dich damit nicht einschüchtern. in meiner ersten schwangerschaft gab es auch viel streit und ich hatte echt angst, daß mein kind ein nervenbündel wird, weil ich soviel geweint hab, aber sie ist ein richtiger sonnenschein. du kannst im prinzip nur auf deinen körper hören und bei bedarf nen gang zurückschalten - ist nicht einfach mit nem kleinkind - das weiß ich. kopf hoch und alles liebe, sandra