minako_12087399Wo hast du das denn gelesen?
Also bei meiner KK auf der Homepage steht folgendes (INDIKATION, also mit Grund und Überweisung!)
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Leistungen der KKH für alle Schwangeren
Als Regel-Leistung bietet Ihnen die Kaufmännische:
* Vorsorgeuntersuchungen durch Frauenärztin/Frauenarzt oder zum Teil durch Hebammen
* Kostenübernahme für vorgeburtliche Diagnostik (bei Indikation)
* Geburtsvorbereitungskurs
* Keine Zuzahlungen auf Rezeptgebühren, wenn diese im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt stehen
* Mutterschaftsgeld
* Wochenbettbetreuung bzw. Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt
* Rückbildungsgymnastik
* bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe schon während der Schwangerschaft
Freiwillig gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf vorgenannte Leistungen bis zur Entbindung, danach gelten andere Konditionen. Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ansonsten auf alle anderen Leistungen.
Bei Risikoschwangerschaften übernimmt die KKH nach ärztlicher Entscheidung die Kosten für pränatale Diagnostik, z. B. für eine Fruchtwasseruntersuchung.
+++++++++++++++++++++++++++
Also, sie zahlen, klar, aber eben nur mit Indikation vom FA, also Überweisung. Das ist bei allen gesetzlichen gleich.