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Normalerweise steht ihr kein Hartz4 zu, da das Einkommen der gesamten Familie berechnet werden würde.
Da sie nun aber schwanger ist, ist sie ab der 12. Woche ihre eigene Bedarfsgemeinschaft d.h ihre Eltern sind nun nicht mehr unterhaltspflichtig und deren Einkommen wird nicht berechnet.
Den Antrag muss sie beim Jobcenter stellen.
Elterngeld bekommt jeder. Wirklich jeder.
Normalerweise 65% vom Lohn der letzten 12 Monate.
Hat sie nicht gearbeitet, bekommt sie 300 Euro Elterngeld im Monat. Das Problem; bei Hartz4 wird dieses Geld komplett angerechnet, sprich; Hartz4 Empfänger bekommen es nicht.
Da sie familienversichert ist, bekommt sie kein Mutterschaftsgeld.
Familienversichert kann sie weiterhin bleiben. Das Baby wird mit in diese Familienversicherung einbezogen.
Am besten da vorher nochmal mit der Krankenkasse sprechen.
Erdtaustattung kann man auch beim Jobcenter beantragen. In meiner Stadt in Nrw sind das bspw. 700. Soweit ich weiß bekommt man erst einen Teil nur für Umstandsmode und ab der 28 (?) Woche für die Erstaustattung
Außerdem kann sie bei Profamilia, Awo, oder Caritas einen weiteren Antrag auf Erstaustattung stellen.
Aber nur bei einer der oben genannten Institutionen.
Das sind bei uns auch nochmal 600 gewesen. Das sollte bis zur 20 SSW passiere, mein ich.
Der Vater des Kindes ist außerdem unterhaltspflichtig. Für das Kind ab der Geburt und für die Mutter ab dem Mutterschutz für mindestens 3 Jahre.
Dieser Unterhalt wird beim Hartz4 auch komplett angerechnet und wird von ihnen berechnet.
Das kommt auf seinen Verdienst an.