Hallo
wenn das jugendamt sagt du darfst ihm das besuchsrecht nicht verweigern dann MUSS das Jugendamt einen raum dafür zur verfügung stellen und dabei sein wenn er sein kind sieht. du musst es ihm nicht alleine überlassen, das stimmt auf garkeinen fall. besteh beim jugendamt darauf das sie sich mit dem kindsvater in verbindung setzen und ihm das vorschlagen das es besuche nur betreut beim jugendamt gibt. stellen die sich beim jugendamt quer dann sage denen das sie eine Fürsorgepflicht haben.
wie alt ist deine tochter jetzt?
LG jatalue