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Ein Kind kann man auch ins Stammbuch eintragen lassen wnn es nicht getauft ist. Hat damit gar nichts zu tun. Wir sind nichtmal Mitglieder in der Kirche und unser Kind wurde natürlich ins Stammbuch eingetragen. Es wird ja auch im Standesamt ausgestellt und nicht in der Kirche.
Man kann ein Kind im Stammbuch eintragen lassen, wenn eine Geburtsbescheinigung ausgestellt wurde, ohne die ist eine Eintragung nicht möglich. Bei einer Fehlgeburt gibt es keine Geburtsbescheinigung.
Wie es bei Totgeburten und bei Babys ist, die kurz nach der Geburt versterben ist, weiß ich nicht. Ich denke, ab der SSW in der man sein tot geborenes Baby begraben darf (zwischen der 23. und 27. SSW???), kann es sein, dass man es auch ins Stammbuch eintragen lassen kann.
Gruß
Tina