;-)
Mach dir nicht allzuviele Sorgen, es gibt zwei Arten von Verboten:
1. GV-Verbot, das bezieht sich einfach nur darauf, dass die Gefahr dass durch das Eindringen Kranheitserreger in den Körper eindringen und zu deinem Kind durchkommen erhöht ist (z. B. durch Gebärmutterhalsverkürzung oder später wenn der Mumu schon leicht geöffnet ist.
2. das Orgasmusverbot^^ muss ein FA nur selten aussprechen soweit ich weiß, dass kommt aber nur dann in Frage wenn durch die Kontraktionen der Gebärmutter die durch den Orgasmus entstehen das Kind geschädigt werden könnte, beispielsweise wenn die Plazenta sich ablösen würde oder so aber das würde der FA dir dann schon gaaaaanz genau erklären und wenn man in so einer kritischen Verfassung ist, dass durch diese kleinen Bewegungen schon was "kaputt" gehen könnte liegt man eh meist schon im KH.
Brauchst dir also keine Sorgen machen, und ich wünsch dir weiterhin schöne Träume ;-)
lg Steffi