@ jojo Also
ich habe gerade mal in unserer Verwaltung angerufen.
Ich geh ja die 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen nach der Geburt in MuSchu. Elternzeit mache ich nicht, da ich meine 50% Stelle behalte nur die 25% auf Eis lege.
Demnach steht mir in diesem Jahr auch mein voller = 30 Tage = Urlaub zu. Da wird nicht gekürzt.
Sollte ich mich entschließen in Elternzeit zu gehen, dann muss man das wie folgt rechnen:
Anzahl der Urlaubtage : 12 (Monate) x Monate in der man arbeitet.
Bsp.:
Ich würde 2 Monate Elternzeit nehmen...
30 Tage Urlaub : 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat
10 Restmonate an denen ich arbeite x 2,5Tage = 25 Tage Urlaub die mir zustehen würden.
Und bei Dir sieht das wie folgt aus:
2,5 Tage x 3 = 7,5 Tage aufgerundet 8 Tage Urlaub die Du vor dem MuSchu nehmen kannst.
Gehst Du dann in Elternzeit nach den 8 Wochen?
Hoffe ich konnte Dir helfen?
lg tigger