In Antwort auf maxi_11988217
Ouh
Kannst du die Exmatrikulation zurückziehen? Und dich NICHT beurlauben lassen?
Dann bekämst du nämlich BAföG plus Kinderbetreuungszuschlag (113/Monat) plus Elterngeld (300/Monat) plus Kindergeld (keine Ahnung, wie hoch derzeit) plus eventuell sogar Wohngeld.
Ich hab mich vor drei Wochen fürs SoSe aufgrund von Kindeserziehung (ET ist 14.4.) beurlauben lassen, bis ich vorgestern festgestellt hab, dass ich ja dann gar kein BAföG mehr krieg und somit aufs Amt müsste. Hab dann die Beurlaubung zurückgezogen und bin nun wieder formgerecht immatrikuliert und nicht beurlaubt. Aufs ALG2 wird einem nämlich alles angerechnet, d.h. du kommst nicht mal in den Genuss des Elterngelds. Und falls es einen Vater zum Kind gibt, wird der auch noch zur Unterhaltszahlung gezwungen (für dich auch). Das wollte ich alles nicht, deshalb scheiß ich aufs Urlaubssemester, bleib ordentlich eingeschrieben und krieg die ganzen Zusatzleistungen - das BAföG-Amt interessierts nämlich nicht, ob du Elterngeld, Kindergeld oder Unterhalt kriegst. Zumindest ist dein Freibetrag hoch genug, damit da nix gekürzt wird.
Ne Beurlaubung ist in dem Fall ja nichts anderes als ne Exmatrikulation - von daher überlegs dir echt gut, ob du BAföG oder ALG2 wählst.
Solltest du nochmal studieren wollen, kann's halt aber sein, dass du keinen Anspruch mehr auf BAföG hast, weil der Förderungsanspruch bei einem Studiengangswechsel nach dem zweiten Fachsemester meines Wissens nach nur noch bei Härtefällen besteht (Sportstudent kriegt Bein amputiert und so). Du müsstest dich mal erkundigen, ob bei dir eine besondere Härte vorliegen könnte und wie das genau mit dem Fachwechsel aussieht.
Aber bleib um Himmels Willen vom Amt fern, solang es geht! Ersparst dir ne Menge Trouble!
Was das Mutterschaftsgeld betrifft: Wenn man nicht gearbeitet hat, gibts keines - so zumindest die Aussage meiner Krankenkasse (DAK). Dafür kann's schon ab Geburt Elterngeld geben. Aber wie gesagt, als ALG2-Empfänger gibt es das eh nicht.
lg
kitty, ET-17
Also
ja, als ALG2-Empfänger GIBT es natürlich das Elterngeld - man kriegt halt nur genau den Betrag weniger vom Amt, was im Endeffekt auf genau das rauskommt, was ich meinte.....
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