hallo ihr lieben!
meine frage richtet sich an die mamis, die bereits ein kind während eines geringfügigen beschäftigungsverhältnisses erhalten haben, sprich die maximal 400 euro monatlich erhalten haben.
ich habe eben von meiner krankenkasse erfahren, dass ich in diesem fall für den gesamten zeitraum des mutterschutzes, also 6 wochen vor und die 8 wochen nach entbindung, lediglich einen einmaligen betrag von 210,00 euro erhalte. stimmt das? und ist es richtig, dass dann der arbeitgeber trotzdem noch auf das normale gehalt aufstocken muss? ich werde daraus nicht ganz schlau.
außerdem habe ich gelesen, dass in dem fall man elterngeld ab geburt beantragen kann und nicht erst nach ablauf der mutterschutzfrist. bekomme ich das elterngeld dann von geburt an?
sorry, dass alles etwas wirr ist, aber ich bin davon ausgegangen, dass ich das geld, was ich ja nunmal durch meine arbeit verdient habe, auch ganz normal über den mutterschutz weiter bekomme. finde das schon etwas frech, dass man dann dafür nur so einen peanuts-betrag erhalten soll...
würde mich über eure antworten freuen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...
danke schon mal!