Also wenn du gesetzlich versichert bist, oder privat mit einem Tarif, der Krankentagegeld beinhaltet, dann bekommst du in den 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Den Antrag dafür kriegst du von deiner Frauenärztin.
Wenn du Angestellte bist und bis zum Beginn des Mutterschutzes gearbeitet hast, stockt dein Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld bis auf deinen aktuellen Nettolohn auf (wenn nicht, wird's kompliziert, frag deine Krankenkasse, die müssten das wissen). Bist du selbständig, dann bist du dein eigener Arbeitgeber und solltest dafür entsprechende Rücklagen angespart haben. Hast du das nicht, dann rede mit dem Sozialdienst deines Wohnortes, die können dich als Härtefall unterstützen, falls dein Partner auch nicht genug verdient.
Nach dem Mutterschutz kannst du entweder wieder voll arbeiten, oder wenn du das nicht willst (oder wegen Kinderbetreuung nicht kannst) dann gehst du oder dein Partner oder beide, in Elternzeit mit oder ohne Teilzeitbeschäftigung. Bis zu 2/3 des Verdienstausfalls, den ihr dadurch habt, könnt ihr als Elterngeld bekommen - egal ob ihr selbstständig oder angestellt seid.
Und an dieser Stelle kann es sich jetzt wirklich lohnen zu gucken, was du und dein Partner so verdienen, in wiefern eure Jobs Teilzeit-geeignet sind, welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten ihr so habt und wie ihr euch das aufteilen wollt.
Je nach dem wäre die beste Strategie für Elternzeit und Elterngeld eben eine andere.
Da kann dir aber die Elterngeldstelle weiter helfen.