Also
Hallo Larina,
Ihr arbeitet beide 48 (!) Std. in der Woche ??? Ganz schön viel.
Also wenn einer von beiden Elternteilen zu Hause bleibt, dann nennt man das Elternzeit, wenn ich das richtig weiß.
In dieser Zeit, aber max. 2 Jahre gibt es Erziehungsgeld. Ebenfalls liegt da die Grenze bei 600 DM, schätze, das es jetzt 300 € sind.
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneteten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Da zahlt die Krankenkasse einen Tagessatz von 25 DM also etwa 13 €, den Rest zu dem Monatsgehalt übernimmt der Arbeitgeber.
Das Kind ist also 2 Monate alt, wenn der Mutterschutz endet. Von da an zahlt die Landeskasse Erziehungsgeld, falls ein Antrag eingereicht wurde. Bis zum Ende des 6.Lebensmonats beträgt es die volle Summe, ab dem 7. Lebensmonats des Kindes wird das Familieneinkommen gesehen und dann anteilig das zustehende Erziehungsgeld errechnet. Das heißt z.B. das statt 600 DM nur 502 DM gezahlt werden.
Nach dem ersten Geburtstag des Kindes muß ein Zweitantrag gestellt werden.Da wird alles neu berechnet.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das die Anträge zienmlich fix beareitet werden.
Kindergeld kommt übrigens von Arbeitsamt.
Und das war es dann auch schon. Mehr gibt es nicht, es sei denn, Ihr liegt unterhalb einer Einkommensgrenze und könnt zum Beispiel Erstausstattungshilfe beantragen oder ähnliches.
Im Falkenverlag ist ein Buch erschienen, das heißt Geld von Staat für junge Eltern. Versuch mal, das zu bekommen. Darin steht noch mehr, was Dir weiter helfen könnte.
LG von Romara