Es kommt drauf an..
na es kommt drauf an, kündigungen von schwangeren in der probezeit sind nicht immer zwangsläufig ohne weiteres möglich. es kommt auf die vereinbarung zur probezeit im Arbeitsvertrag an. Ist es so, dass nur ein Arbeitsvertrag für die Probezeit geschrieben wurde, mit dem Zusatz, dass nach Beendigung der Probezeit das Arbeitsverhältnis endet, dann ist es in der Tat so, dass auch Schwangere gekündigt werden dürfen ohne dass das Mutterschutzgestz gilt. In diesem Fall wird erst nach der Probezeit der richtige Arbeitsvertrag ausgestellt. Hast du aber einen Arbeitsvertrag, der bspw. unbefristet ist mit einem Paragrafen, in dem die Dauer der Probezeit festgehalten ist ohne Zusatz, dass das Arbeitsverhältnis automatisch nach der Probezeit endet, dann greift das Mutterschutzgesetz.
Und zu dem Rest musst du dann wie schon alle sagten mit deiner Ärztin sprechen, aber es muss ein guter Grund sein, damit ein BV verhängt wird, ob deine Situation so ein guter Grund ist liegt im ermessen des Arztes.
Viele Grüße.