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Also Eure Geburtsurkunden braucht Ihr, soweit ich weiß, nur im KH selbst. Wobei da deine ausreichen müsste und bei ihm ggf. der Perso reicht.
Wie das beim Jugendamt selbst ist, wenn ihr nicht verheiratet seit wegen gemeinsames Sorgerecht, das weiß ich nicht 100%ig. Aber ich meine, da braucht ihr beide eure Ausweise und die Geburtsurkunde des Kindes, wo er ja schon als Vater drin steht. Weil es ist ja euch überlassen, ob ihr die Vaterschaftsanerkennung vor oder erst bei (nach) der Geburt machen wollt.
Eine beglaubigte Abschrift braucht ihr meiner Meinung nach auch nirgends zu hinterlegen, weil geht ja niemandem was an.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass es noch immer Unterschieden zwischen den Behörden in Ost und West gibt. (Sorry, meine das auch gar nicht böse, ist einfach nur so.) Weil diese "Familienüber" oder wie das heißt, das habe ich (meine Eltern, Großelter etc.) gar nicht.
Aber WENN du mal deine Originalurkunde verlieren solltest, kannst du eine Abschrift davon ganz normal über das Standesamt/Bürgerbüro deiner Geburtsstadt anfordern. Eine Abstammungsurkunde kostet 8,- , was die Geburtsurkunde kostet weiß ich nicht (japp, genau sind 2 paar Schuhe).
Ich weiß, nicht sehr hilfreich... sorry.