an0N_1293549899zJa muss er...
Der AG muss einen freistellen MuSchuG 16 und zwar egal ob gesetzlich oder privat oder gar nicht versichert- das stimmt - aber die Einstellung "das NATÜRLICH in der Arbeitszeit" zu machen find ich ehrlich gesagt ziemlich daneben. Wenns nicht anders geht, weil z.B. die Sprechstunden so ungünstig liegen - okay. Aber wenns ausserhalb geht, dann finde ich, kann man mal drüber nachdenken, dass so ein Arbeitsvertrag immer etwas auf Gegenseitigkeit ist - solange man am Monatsende sein Gehalt kriegt, sollte man auch zur Gegenleistung bereit sein, wenn das möglich ist.
Mann, da haben ja manche wirklich ne Einstellung *tztztztz* das ist echt rufschädigend für Frauen.
nix für ungut, aber so denk ich halt!
Smilke