Hallo Luana...
komm doch mal wieder zu uns in den Thread. Nicht nett, mich so "allein" zu lassen :NON:
Scherz beiseite... jetzt zu deiner Frage.
Du musst dem AG Info geben, wie du die nächsten 2 Jahre planst. Das dritte Jahr kannst du dir "aufheben" und/oder evtl. hintendranhängen.
Dein AG muss dann aber zustimmen, wenn du von 2 auf 3 Jahre verlängerst (im Nachhinein).
Ich habe alle 3 Jahre angemeldet, weil ich denke die ersten 3 sind die Wichtigsten u. aber da man nur ein Jahr finanziell staatlich
unterstützt wird, gleich einen Antrag gestellt, das ich nach Vollendung des 1 Lebensjahres während der Elternzeit, Teilzeit arbeiten gehen möchte (mit Vorschlägen).
Dein AG muss das genehmigen... da du in der Elternzeit gesetzlich zu deinem Vorteil behandelt werden musst.
Anders wäre es, wenn ich 1 Jahr beantragt hätte u. anschließend Teilzeit hätte arbeiten gehen wollen. Das muss der AG dann nicht genehmigen.
Er kann sagen, du bekommst deinen "alten" Vollzeitarbeitsplatz wieder .... sonst keine Kompromisse. Dann stehst nämlich da oder dein AG ändert deinen
Arbeitsvertrag ab u. du hast evtl. dann auf spätere Sicht gesehen, keine Chance mehr, deine volle Wochenstundenanzahl zu bekommen.
In meinem Fall.... kann ich jetzt 1 Jahr zuhause bleiben u. das 2./ 3. Jahr gehe ich dann Teilzeit 16-20 Std. (also 2 oder 3 Tage) los. Danach muss
mich der AG wieder Vollzeit einstellen..... es sei denn.. das nächste Baby kommt (was ich jetzt so plane) oder ich lass mich dann auf Änderung meines Vertrags auf Teilzeit ein.
Zu 2. Mutterschutz sind nur 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET. Du meinst Elternzeit, oder ?! Da gibt es eine "Tempoprämie". Die Zeit, in der das Elterngeld für das erste Kind gezahlt wird, wird ausgespart zur Einkommensermittlung. Auf diesem Weg erhält man, wenn man zügig ein 2 Kind bekommt, den gleichen Betrag erneut u. zusätzlich 75 Euro /mtl. Geschwisterbonus beim Kindergeld. Geht man nach dem Auszahlungszeitraum (Elterngeld) des 1. Kindes u. der Geburt des 2. Kindes arbeiten... bekommt man von diesem
Einkommen das Elterngeld (wobei es hier auch eine Geringverdienervariante gibt - d.h. verdient man unter 1000 Euro netto. Bekommt man mehr als 67 % .....
Kannst du nachlesen unter www.elterngeld.net ...... helfen bei weiteren Fragen tut dir auch deine zuständige Elterngeldstelle (haben mir zumindest sehr geholfen)
Zu 3: Hab dir gerade meine Elternzeitantrag per email auf deine aol- Adresse zukommen lassen.
Hoffe ich konnte dir helfen.
LG back von Wickie & Krümel morgen 25 SSW (boahhh...wir sind im 7. Monat !!! ) :AMOUR: