@clara
Wenn Du möchtest, dass Euer Kind den Namen des Vaters nach der Geburt erhält, solltest Du vor der Geburt mit Geburtsurkunden der Eltern, Personalausweis und natürlich mit dem Vater des Kindes zum zuständigen Jugendamt und die Vaterschaft anerkennen lassen.
So habe ich es auch mit meinem Freund gemacht um mir spätere Kosten und Rennereien für eine Umschreibung (wir wollen eh später heiraten) zu sparen.
Wenn Ihr sowieso heiraten wollt, würde ich Euch den Schritt vorher empfehlen, da der Vater dann auch gleich in der Geburtsurkunde Eures Kindes steht und auch gleich beim Standesamt der Nachname des Vaters beantragt. Du bekommst dann ja vom Jugendamt beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennung für sämtliche Ämter (solltest Du auch zur Entbindung in die Kliniktasche packen)!
Mit dem Sorgerecht kannst Du glaube ich auch später noch machen bzw. mit der Heirat habt Ihr eh das gemeinsame. Aber wenn Du schon beim Jugendamt sein solltest, kannst Du es auch gleich kostenlos mit beantragen.
Aber bitte nicht gleich an eine Trennung vom Vater denken, so wie es manche hier so schreiben. Man hat sich ja schließlich auch aus Liebe für ein gemeinsames Kind entschieden. Aber gut, jeder hat halt seine Meinung!
Viel Glück und noch frohe Restostern wünscht Melanie aus Berlin (SSW 31+2)