Hallo
ich hab damals auch einen aufhebungsvertrag mit meinem Betrieb gemacht, weil ich dort gemobbt worden bin, darauf hin habe ich das der ihk mitgeteilt und den aufhebungsvertrag hingeschickt und wurde dann trotz allem zur Prüfung zugelassen. Und ich weiss nicht genau wie es dann bei dir ist, aber sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt geht man ja normalerweise in den mutterschutz und ich weiss nicht wie dein chef das dann aktzeptiert. wenn du aber einen aufhebungsvertrag dann machst und du dich dann arbeitslos melden musst, kann es dir passieren, dass du drei monate kein geld bekommst. aber das kann in der schwangerschaft ja auch schon wieder anderst sein. rede doch einfach mal mit deinem chef und frag ihn. er kann dir da mit sicherheit weiterhelfen.
würde mich freuen, wenn du mich da auf dem laufenden halten würdest, interessiert mich wie es ausgeht. ;-)
Liebe Grüße