Hallo ihr Lieben,
ich google schon seit heut früh und habe auch schon bei unserer Elterngeldstelle angerufen, aber keiner weiß was genaues :FOU: :???: Mein Problem ist folgendes:
Am 31.08.2007 wurde mein Sohn geboren, ich befand mich 1 Jahr in Elternzeit und bezog das Elterngeld. Vor der Geburt meines Sohnes war ich in Ausbildung, die ich auch abschloss und so ein Elterngeld in Höhe von 615 monatlich für 1 Jahr erhielt.
Nach der Elternzeit meines Sohnes meldete ich mich arbeit suchend ab dem 06.08.2008 und bezog bis zum 01.10.2008 Abreitslosengeld in Höhe von 576,60 . Ab dem 01.10.2008 - 31.03.2009 war ich berufstätig.
Ab dem 01.04.2009 (also seit diesem Jahr) beziehe ich wieder mein Arbeitslosengeld, wieder in Höhe von 576,60 , da die Beschäftigung zu kurz war.
Nun bin ich erneut schwanger, wir freuen uns sehr und der errechnete Termin ist der 29.05.2009. Ich beziehe seit 01.04.2009 Arbeitslosengeld I in Höhe von 576,60 und der Bezug endet am 13.04.2010 (Arbeitslosengeld I erlischt also).
Wie wird nun das Elterngeld meinerseits berechnet? Zählt mein Arbeitslosengeld I als Einkommen?
:???: :???: :???:
Bin absolut überfragt und google mir schon die Finger wund :roll:
Danke euch schon einmal vorab :AMOUR: