Also irgendwie...
... hab ich das anders in erinnerung. der AG hat einen anspruch auf ein attest, dass der arzt einem auch ziemlich zeitig ausstellt. dass muss man vorstrecken, aber der AG muss einem den betrag ersetzen. steht im mutterschutzgesetz drin. die bescheinigung für die krankenkasse ist was anderes und hat damit nichts zu tun. und wegen dem verschieben des ET gabs glaub ich irgendwann mal eine gesetzesänderung, wenn mich nicht alles täuscht dann ist es jetzt so, dass die 8 wochen nachher nicht auf den genauen ET abziehlen, also wenn das kind 3 tage später kommt, dann bleibt die 8 wochenfrist vom ursprünglichen termin aus. und diser termin wird kurz vor beginn der mutterschutzfrist festgelegt. wie das mit den wochen vorher ist, weiß ich grad auch nicht. sorry.
lass dich doch mal von deinem arzt aufklären, ruf doch vorher mal an!
ich wünsch dir alles gute.
liebe grüße
babs