Das ist so aber nicht Ok
Das Amt darf die Gelder einer Mutter-kindstiftung nicht anrechnen.
Das selbe Problem hatte ich selbst vor kurzem.
Ich habe beim Diakonischen Werk Stiftung für Mutter und Kind einen Antrag gestellt.
Dort habe ich 620,- Euro erhalten.
Beim Amt habe ich zusätzlich einen Antrag gestellt,da ich ALG 2 bekomme.
Das Amt hat mir mitgeteilt,dass ich bereits eine Zahlung vom Diakonischen Werk fürs Baby erhalten habe und demnach kein Bewdarf für mich besteht.
Sie hatten Kontoauszüge,welche ich alle paar Monate hinbringen muß durchforstet.
Das Diakonische Werk sagte mir bei Antragabgabe,dass das Amt die Zahlung nicht anrechnen darf,ist gesetzlich so vorgeschrieben,stand auch unten auf dem Antrag.
Ich habe also nach Rat der Stiftung Widerspruch beim Amt eingelegt.
Mein Fall wurde weitergeleitet und nochmals von anderer Stelle überprüft.
Nach ca. 3 Wochen habe ich den Bewilligungbescheid von der Arge bekommen und meinem Widerspruch wurde stattgegeben.
Habe nochmals 289,- Euro von der Arge erhalten.
Ps.
Im übrigen darfst du nur einen Antrag Stellen (zusätzlich zur Age),sonst machst du dich strafbar.
Die Stiftungsgelder werden alle aus ein und dem selben Geldtopf genommen,also man sich gut überlegen wo man einen Antrag stellen möchte.
Ich würde an deiner Stelle auch einen Widerspruch bei der Arge einreichen,sobald du schwarz auf weiß hast,wieviel du von der Stiftung bekommst und die Arge sich danach queerstellt,dass ist dein Recht und es steht dir und deinem Krümel zu.
Alles Liebe Kerstin 37 SSW