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Man darf in der Elternzeit max. 30 Std./Woche arbeiten gehen. Allerdings wird das angerechnet.
Hier hab ich mal was gefunden; da geht es zwar noch um die alte Berechnung, aber vll. hilft dir das etwas weiter:
"Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro. Die Grafinger Finanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
"1.200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro. Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Elterngeld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969 Euro zur Verfügung statt 804 Euro Elterngeld." Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus Köln und spezialisiert auf Elternzeit und Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: "Eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs lohnt sich finanziell meist nicht." Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kosten für die Kinderbetreuung entstehen."
Lg Indestructible 28.SSW