hallo mädels,
wollte mich schon mal auf die ganzen anträge nach der geburt vorbereiten.
zu einem muss ich auch eine bescheinigung über die dauer des mutterschaftsgeldes angeben.
Mutterschutz- und Geld sind ja 6 Wochen vor ET bis 8 Wochen nach ET.
Wenn man vor ET entbindet, dann verlängert sich der Mutterschutz um die entsprechende Zeit nach dem ET, das weiß ich. Aber wie ist es eigentlich, wenn man nach dem errechneten ET entbindet? Sind es dann ab da trotzdem noch mal 8 Wochen oder wenn ich zB in der 42. SSW entbinde, sind es dann nur noch 6 Wochen wo ich dieses Geld bekomme?
Danach krieg ich ja dann Elterngeld und das Kindergeld ab dem ET, oder?
Kann ich überhaupt jetzt schon diese Bescheinigung bei der KK beantragen, wie lange Mutterschaftsgeld gezahlt wurde und auch bei meinem Arbeitgeber, oder geht das erst wenn unser Sohn geboren ist u. somit der ET bekannt?
glg und danke schon mal, wenn sich da jmd. auskennt.