Hallo ihr lieben Kugeln,
wie sieht das aus, wann genau muss ich beim AG die Elternzeit beantragen:
6 Wochen vor ET oder
6 Wochen vor Ende des MuSchu ?
Und in welchen "Größenordnungen" kann man sie beantragen? Also, mein Plan ist, nach ca. 1 Jahr wieder mit Teilzeit anzufangen. Aber da man ja nie weiß, was kommt (wenn z.B. was mit dem Kind ist und ich mehr Zeit brauche) wäre es wohl sinnvoller, längere EZ zu beantragen?
Habe schon von vielen gehört, die erst 2 Jahre beantragen und dann ggf. noch um ein Jahr verlängern. Macht das Sinn? Ich kann doch während der EZ auch in TZ arbeiten (wenn der AG dem zustimmt, was meiner garantiert tun wird)?
Fragen über Fragen :fou: hoffentlich kann mir jemand helfen
Danke :-)
Sari
30. SSW