Zählt wohl doch dazu
Hallo,
ich hab bei der Elterngeldstelle mal angefragt und folgende Antwort erhalten:
wird im Bemessunszeitraum vor der Geburt Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und aus einem Minijob bezogen werden beide Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.
Weitere Infos zum Elterngeld finden Sie auch unter www.zbfs.bayern.de
Nur zur Info, falls es jemandem noch so geht wie mir...
LG
Theresa