He
bin zwar auch nicht vom fach, aber ich glaube, dass es egal ist, wann er die vätermonate nimmt (ob nu am anfang oder ende) fakt ist, es kann immer nur einer zur zeit das elterngeld (67%) bekommen - und die gehälter werden natürlich gesondert berechnet. ob man jetzt während der elternzeit arbeitslos wird, interessiert meines erachtens nicht. es werden ja nur die letzten 12 monate der gehälter vor der geburt des kindes berücksichtigt.
in deinem fall würde er also ab geburt des kindes 2 monate 67% von seinem gehalt vor geburt bekommen - und DU danach 12 monate die 67% des gehaltes vor geburt des kindes.
wir haben auch gerade den antrag weggeschickt..unsere kleine ist im märz 07 geboren und mein mann nimmt märz 08 bis mai 08 den vaterschaftsurlaub. er musste gehaltnachweise von märz 06 bis märz 07 einreichen. aber: er ist auch selbständig...da kann es ggf ja auch anders laufen..?!
letztes jahr war das ja noch alles sehr neu und ziemlich wirr...ich hatte mich seinerzeit mit dem landesamt für soziale dienste in verbindung gesetzt (dort beantragt man ja auch die gelder) - die beraten einen am tel, oder auch persönlich...
viel erfolg :-)