Huhu,
ja das leidige Thema mit den Nachnamen :mrgreen: , ist im bürokratischen Deutschland gar nicht so einfach.
So wie ich es verstanden habe:
Mama: Müller
Kind 1: Müller
Kind 2: Müller
Papa: Meyer
Angenommen du heißt jetzt Müller und Kind 2 kommt auf die Welt würde es erstmal deinen Namen Müller tragen, so wie Kind 1.
Würdest du jetzt deinen Partner heiraten und seinen Namen annehmen, hießest du nun Meyer genauso wie dein Mann, dieser müsste Kind 2 (auch wenn es das leibliche Kind ist) adoptieren, damit Kind 2 auch Meyer heißt.
Kind 1 würde dann allerdings immer noch Müller heißen, sofern das Kind nicht von auch von deinem neuen Partner adoptiert wird.
Wenn du aber bedenken hast das dein Exmann dies nicht möchte, und du auch nicht möchtest das Kind 1 alleine den Namen Müller trägt, kann Kind 1 bis zum 18ten Lebensjahr einen Antrag stellen um den Namen des leiblichen Vaters anzunehmen.
Du dürftest natürlich bei der Heirat einen Doppelnamen annehmen, Kinder dürfen aber in Deutschland generell keinen doppelten Nachnamen tragen.
Beispiel nach Heirat:
Mama: Müller-Meyer
Kind 1: Müller
Kind 2: Müller oder Meyer
Papa: Meyer
Oder dein Partner nimmt nach der Hochzeit einfach deinen Namen an und ihr heißt dann alle vier Müller (das wäre wohl die einfachste Lösung)
So habe ich es verstanden ;-)
LG Mrs-Pierce