Adac
Hallo,
das sagt der ADAC dazu:
Amtliche Genehmigung und Eignung
Amtlich genehmigt sind solche Rückhalteeinrichtungen für Kinder, die entsprechend der ECE-Regelung-Nr. 44 gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet sind (Prüfzeichen!). Das Prüfzeichen, das mit einem orangefarbenen Etikett an der Rückhalteeinrichtung angebracht ist, hat folgendes Muster:
ECE R 44/03
Universal
03101001
Mustermann GmbH
Die Eignung der Kinderrückhalteeinrichtungen ergibt sich aus der Genehmigung sowie der Einbauanweisung, die von den Herstellern den Kindersitzen beizufügen ist. Als geeignet gelten die Rückhaltesysteme nur, wenn sie für das jeweilige Fahrzeug und für den jeweils zu benutzenden Fahrzeugsitz zugelassen sind und der für das Kind zutreffenden Gewichtsklasse entsprechen. Ältere Kinderrückhaltesysteme, die weder das ECE 44/03 noch 44/04-Prüfzeichen besitzen, dürfen ab dem 8.April 2008 nicht mehr verwendet werden.
o4 geht also auch.
LG Steffi