Hey Mädels :)
Wohn in Deutschland und hab heute erfahren, dass ich nicht in Deutschland, sondern in Österreich Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beantragen muss, weil mein Freund (also der Kindsvater) dort lebt und arbeitet (und deshalb laut EU-Recht Österreich für die Zahlungen zuständig ist, weil er der Hauptverdiener ist).
Bin jetzt natürlich schräg verwirrt, bei den Bezeichnungen angefangen (nix Kindergeld, nix Elterngeld :FOU: ), die hab ich mittlerweile aber halbwegs drauf.
Seh ich das richtig, dass die Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt und das Kinderbetreuungsgeld bei der Krankenkasse des in Österreich lebenden Elternteils beantragt werden muss?
Und dass zuerst die Familienbeihilfe gewährt werden muss, damit die Zahlung des Kinderbetreuungsgelds anlaufen kann?
Häng auch vor dem Problem, dass in den Antragsformularen irgendwie nicht vorgesehen ist, dass der Antragsteller im Ausland lebt (also ich). Oder gar kein österreichisches Bankkonto zwecks Überweisung hat (wieder ich). Und auch keine österr. Sozialversicherungsnummer (mit meiner dt. wird da kaum einer was anfangen wollen).
Hättet ihr mir da eventuell irgendeinen Tipp, an wen ich mich da wenden kann, der mich da n bissl unter die Fittiche nimmt? Bin ja schon mit den deutschen Ämtern und Anträgen teilweise heillos überfordert... :FOU:
Im Übrigen: Alter Schwede, was für ein finanzieller Unterschied. Deutsches Elterngeld bei Nicht-Berufstätigen (ich studiere und bin das deshalb) 12 Monate lang 300 Euro. Das wars. Eure Sätze kennt ihr ja. Bin fast vom Stuhl gefallen heute... :super:
Liebe Grüße
kitty, ET-15 (und deshalb etwas panisch, weil völlig neue Anträge plötzlich^^)