@leni
vieleicht ist das ja von stadt zu stadt unterschiedlich ,aber bei uns ist das mit dem wohnberechtigungsschein so :
wenn du eine wohnung suchst und in eine öffentlich geförderte wohnung möchtest ,brauch man bei uns einen WBS ,den bekommt man nur unter einem bestimmten einkommen ,weil man in diesen wohnungen austomatisch weniger miete zahlst .........wohnst du allerdings in einer normalen wohnung ,nützt dir der WBS nichts ,da tut sich an der miete nämlich nix .......
anders ist es mit dem wohngeld .......man kann egal wo man wohnt wohngeld beatragen ...........aber nicht als hartzV empfänger ,da die bei uns die miete vom amt gezahlt kriegen .......
genauso wie mit dem kinderzuschlag ,zur grundsicherung .......den kann man zusätzlich zum wohngeld beantragen ,aber wieder nicht bei hatz V ,weil da das am diese grundsicherung zahlt ...........
so ist das bei uns in der stadt ......