Expartner versucht die Threaderstellerin zu nötigen,
strafbar gemäß 240 Abs.4 Nr. 2 StGB, Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre, TATSÄCHLICHER STRAFRAHMEN bei vermutlich sehr ähnlichem Fall:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-muenchen-zur-abtreibung-genoetigt-1.1763699
"Ende Dezember 2011 soll Sebastian W. seine Partnerin massiv unter Druck gesetzt und sie gedrängt haben, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lasen. Sollte sie sich dennoch für das Kind entscheiden, werde er ihr das Leben zur Hölle und sie psychisch fertig machen, soll er ihr gedroht haben. W. setzte Claudia F. eine Frist bis 31. Dezember 2011. Sollte sie bis dahin nicht abgetrieben haben, werde er sich in den Bergen das Leben nehmen (!!!). Er werde es aussehen lassen wie einen Unfall, um sicherzustellen, dass seine beiden Kinder und seine Frau auch nach seinem Tod versorgt werden. Daraufhin trieb Claudia F. das Kind im Januar 2012 ab."
"Dass Sebastian W. Claudia F. jedoch zur Abtreibung gedrängt hat, daran hatte das Gericht keinerlei Zweifel. Hierfür verurteilte es W. wegen Nötigung zu eineinhalb Jahren Haft (!!!!) auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro."
Also dein Expartner begeht jetzt gerade eindeutig schwere Nötigung und du bist das Opfer. Und würdest du das anzeigen müsste er vermutlich mit einer Bewährungstrafe und Geldstrafe rechnen, auch dann, wenn du nicht abtreibst, da bei Nötigung bereits der Versuch strabar ist.
Nützt dir die Information? Nicht unbedingt, aber wenigstens solltest du es wissen.
Im Prinzip könnte es aber trotzdem 2 Möglichkeiten geben, wie du die Information nutzen kannst:
-Ihm den obigen Artikel schicken mit einem freundlichen "Ok, du willst offensichtlich, dass ich abtreibe; dann könnte das aber so ausgehen wie bei den beiden; wäre das ok? stört dich das nicht, dass du dich gerade strafbar machst?", in der Hoffnung in zum Nachdenken anzureden
-Bei der Polizei vorbeigehen, möglichst mit dem ausgedruckten Artikel und Mails, SMS oder was auch immer von ihm, in denen seine Drohung erkennbar ist, und fragen, wie sie dir helfen können, so dass du nicht mehr seiner versuchten schweren Nötigung ausgesetzt bist und so dass er aber auch nicht seinen angedrohten Selbstmord ausführen kann; prinzipiell kann die Polizei jemanden, der gerade versucht eine Straftat auszuführen, einfach in Haft nehmen und Personen, die mutmasslich selbstmordgefährdet sind, werden dann auch so untergebracht, dass das mit dem Selbstmord nicht einfach ist;
einzig lässt sich nicht sagen, ob und wie die lokale Polizeidienststelle damit umgeht, deshalb nachfragen
Abgesehen davon, treib nicht ab, ihm bist du nichts schuldig, sondern nur deinem ungeborenen Kind, und wenn er tatsächlich Selbstmord begeht, weil es ihm unerträglich ist, dass sein Kind weiterleben soll, dann ist das nicht deine Schuld, sondern alleine seine; jedem Mann ist es zuzumuten auszuhalten, dass das eigene Kind überlebt.