Drei grundsätzliche Möglichkeiten:
a. deine Ex-Freundin hat keine Einwände gegen eine Anerkennung der Vaterschaft deinerseits
-> du gilst vorm Gesetz als Vater
Die Anerkennung der Vaterschaft deinerseits muss vor entsprechender Stelle erfolgen und kann bereits vor der Geburt erfolgen.
b. deine Ex-Freundin hat Einwände
-> du musst vorm Familiengericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen; dabei wird das Gericht ggf. eure Aussagen hören wollen, bis wann die Beziehung bestand und ggf. einen entsprechenden Gentest anordnen (falls mehrere "Verdächtige")
c. deine Ex-Freundin hat Einwände und hat ihren neuen bequatscht, dass der wahrheitswidrig die Vaterschaft anerkennt
->
das wird lästig, da Familiengerichte im Allgemeinen dazu neigen, es gut sein zu lassen, wenn ein "Dummer" als Vater gefunden wurde. Aber eben auch über entsprechend Antrag bei Familiengericht zu regeln.
Geld zahlen musst du übrigens nur, wenn du als Vater gilst, und wer als Vater gilt hat auch Umgang-/Besuchsrechte. Das du zahlst, aber das Kind nie siehst, ist nahezu ausgeschlossen; einzig, wenn sie glaubhaft machen könnte, dass du eine Gefahr für das Kind wärest.
Am besten wäre, wenn du sie dazu bringen kannst, deiner Anerkennung der Vaterschaft zuzustimmen.
Das geht auch vor der Geburt, also bereits jetzt.