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Wann und wie wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro unter 25 Jahre altem, unverheiratetem Kind.
Wo ist der Kinderzuschlag zu beantragen?
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Welche Kinder können berücksichtigt werden?
Kinderzuschlag wird nur für unter 25 Jahre alte, unverheiratete Kinder gezahlt. Für verheiratete Kinder oder Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, besteht selbst dann kein Anspruch, wenn für sie Kindergeld zusteht.
Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?
Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die ab Januar 2005 für minderjährige und seit Juli 2006 für unter 25 Jahre alte, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate gezahlt wird.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn\_26406/zentraler-Co-ntent/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistung-en/Allgemein/KIZ,renderVersion=renderFull.html#faq1-73932