Also...
...ich kann nur von meinem Fall sprechen. Ich hatte ein halbes BV, hätte auch ein volles BV bekommen, wollte aber selber noch 4 Stunden gehen.
Soweit ich weiß, bekommt der AG keine Diagnose, zumindest steht die nicht auf dem Wisch vom FA drauf. Da steht nur sowas wie "auf Grund der gesundheitlichen Situation spreche ich meiner Patientin ein BV nach Paragraph blablabla aus" oder so ähnlich. Außerdem steht dein FA ja unter Schweigepflicht.
Dein AG kann sich nicht wehren gegen ein BV und wenn es ausgesprochen ist, ist es auch nicht mehr vom FA rückgängig zu machen, soweit ich informiert bin und so wie es bei mir war.
Viel Erfolg und Alles Gute!
Steffi