Och mensch
mach dir doch nicht so einen kopp...wir hatten das thema ja neulich schon und er kann dir wirklich gar nix!!!!
sicherlich hat er das umgangsrecht allerdings ist nichtmal dieses gesetzlich festgelegt..diese regelung jedes zweite wochenende gibt es nichtmal wirklich sondern wird von den richtern nur gern so genommen...
dadurch das du das sorgerecht und somit auch aufenthaltsbestimmungsrecht hast musst du den kleinen nichtmal mit zu ihm geben sondern könntest sagen: "nur bei mir für ein paar stunden"
aber es ist ganz gut das du beim jugendamt schonmal angerufen hast denn was er da macht ist NICHT zum wohle des kindes und das sieht das jugendamt nicht gern ;-)
und glaub mir...damit kenne ich mich bestens aus...
habe einen ex-mann und einen ex-freund mit denen es stress wegen der kinder gab...
habe mir damals noch vor der scheidung das alleinige sorgerecht übers jugendamt eingeklagt und auch zugesprochen bekommen(dadurch das wir verheiratet waren hatte mein ex-mann auch das sorgerecht)
mach dir nicht zu viele gedanken...wenn es deinen kindern bei dir gutgeht dann wird dir niemand das kind wegnehmen und zu ihm geben...