Freiwilligkeit :!!!:
Nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) ist n i e m a n d zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet.
Das heißt, ein FA entscheidet für sich, ob er in seiner Praxis Abbrüche vornimmt, mit welcher Methode und bis zu welcher Woche (innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten natürlich).
Du kannst also davon ausgehen, dass diejenigen, die das durchführen, die Möglichkeit eines Abbruches voll und ganz befürworten.
In der Praxis wo ich war, habe ich diese Akzeptanz auch deutlich zu spüren bekommen. Eine Sprechstundenhilfe hat sich länger mit mir unterhalten und zu mir gesagt "wenn ich nicht da voll dahinter stehen würde, dann würde ich hier auch nicht arbeiten."
Also sorry, nein, von Ekel keine Spur. :roll:
Du kannst nicht davon ausgehen, dass dein Empfinden vom Rest der Menschheit geteilt wird :mrgreen: