:mrgreen:
Ach, das kenn ich auch.
Wann du es deinem Chef sagst, ist - wie beim 1. Kind auch- eigentlich egal. Ich denke, je früher, desto besser.
Mit der Elternzeit läuft das dann so, daß du deinem Chef wieder ein Briefchen schreiben mußt, um die - und jetzt kommts!!!!!!
erste Elternzeit zu unterbrechen!, die zweite zu beantragen und dann ggf. den Rest der ersten Elternzeit hintendran zu hängen.
Also in meinem Fall ist es z.B. so:
die erste Elternzeit wäre bis März 2011 gegangen, im Juni kam jetzt aber mein zweites Kind.
Also hab ich bei meinem Chef beantragt, die erste Elternzeit ab Juni zu unterbrechen, dann 3 Jahre Elternzeit fürs zweite Kind (von Juni 2010-Mai 2013) und dann die Restelternzeit für Nr. 1 wieder anzuhängen (bis März 2014).
Ist kompliziert, geht aber wohl nicht anders. Bescheinigung hab ich keine gebraucht, ich habe einfach angerufen und bescheid gesagt. Wir haben dann vereinbart, daß ich den Elternzeitantrag schicke, sobald das Kind geboren ist (die brauchen den Geburtstag) und die Geburtsurkunde so bald wie möglich nachreiche.
LG Zimt