Nicht so ganz.
Elternzeit:
Du darfst deinen Antrag auf Elternzeit EINMAL verlängern. Verkürzen geht NUR IM HÄRTEFALL (Kind stirbt, Mann stirbt, Mann areibeitslos,...). Da man ja einmal verlänger darf, sollte man sich überlgen wann man denn ungefähr "genaueres weiß" - sprich in etwa weiß wann man wieder einsteigen will und kann usw.
Du darst aber WÄHREND der Elternzeit bei deinem Arbeitegeber oder bei einem anderen arbeiten.
Ich habe das so gemacht: Ich habe 15 Monate Elternzeit beantragt. Dann habe ich 3 Maonte bevor dieser Zeitraum zu Ende war angefragt ob ich denn - wenn ich meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängere - mit 10/h während der Elternzeit arbeiten könnte. Dem wurde zugestimmt. Jetzt arbeite ich 10/h Woche WÄHREND der Elternzeit (das ist wichtig, muss auch im Vertrag stehen).
Mein VErtrag bleibt bestehen. Ich habe lediglich einen BEFRISTETEN ÄNDERUNGSVERRAGE ZUM BESTEHENDEN VERTRAG bekommen.
Welche Vorteile hat das genaze?
Kündigungsschutz während der Elterzeit, Anspruch auf die urspüngliche Stelle, Rentenversichrungsanspurch für die Zeit de Kidnererziehung
Natürlich darfst du eine Elterzeit unahängig von 'Monaten und JAhren beantragen. Immer einfach das Datum wann sie endet eintragen.