Hallo sommersprosse,
ihr müsst keine 2 Anträge stellen. Prinzipiell kannst du beide Zeiträume in einem Schreiben "anmelden". Dieses müsste dann spätestens 7 Wochen vor dem 1. Zeitraum beim AG eingehen.
Allerdings muss man bedenken, dass manche AG nicht unbedingt positiv gestimmt sind, was die Elternzeit angeht und ja in der Zwischenzeit zwischen den Zeiträumen nicht der Kündigungsschutz greift. Daher sollte man es immer ein wenig AG-abhängig machen, ob man es tatsächlich wesentlich früher publik macht, dass man in Elternzeit geht; nicht dass der AG das so doof findet, dass er dann in der Zwischenzeit eine Kündigung aus irgendwelchen dahergezogenen Gründen ausspricht. Wäre zwar unverschämt das nur wegen der Elternzeit zu tun, ist aber leider das gute Recht des AG.
Sollte dein Männe in Elternzeit plus gehen wollen und Teilzeit arbeiten wollen, muss der Antrag auf die zugrundeliegende Teilzeit jedoch bereits 3 Monate vorher beim AG eingehen, sofern ich richtig informiert bin. In einem Betrieb mit weniger als 15 Angestellten kann der AG das Teilzeitgesuch aufgrund von Elterngeld Plus jedoch auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Elterngeld plus trifft ja aber bei euch glaube ich eh nicht zu, wenn ich das richtig verstanden habe. LG