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Hallo!
Wir machen das auch so. Er muss das schriftlich bis 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit einreichen. Genau, wie Du. Nur mit dem Unterschied, dass Du das nach der Geburt machst, da Du ja erst noch im MuSchu bist und er muss das 7 Wochen vorm ET machen.
Da ihr ja nicht wisst, wann das Kind genau kommt, macht er das 7 Wochen vorm errechneten Termin und bleibt dann ab Geburt zu Hause. Wenn das Kind früher oder später kommt, ist der Chef ja vorgewarnt.
In dem Schreiben gibt er einfach an, dass er ab Geburt 2 Monate zu Hause bleibt und das der vorraussichtliche Termin der xx.xx.2009 ist. Er kann ja dazu schreiben, dass er keinen genauen Termin angeben kann, da er die Geburt ja nicht auf einen Tag festlegen kann und es sich um einen errechneten Termin handelt.
Nach der Geburt ruft er bei Chef an und sagt Bescheid, dass er nun zu Hause bleibt und reicht eine Geburtsturkunde ein.
Gut ist.
Gruß Steffi