Http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/...
Kurzer Auszug: (und da kannst du selber nachlesen:http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/brosc-hueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer)
Auch bei Mehrlingsgeburten und bei kurzer Geburtenfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag auch in diesen Fällen für jedes der Kinder möglich ist. (Die 12 Monate können beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das "dritte Jahr sein.)
Beispiel: Zwillinge werden am 1. 2. 2007 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z. B. auf die Zeit vom 1. 2. 2010 bis 31. 1. 2011 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom1. 2. 2011 bis 31. 1. 2012 und nimmt für das dritte Lebensjahr Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1. 2. 2007 (bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist) bis zum 31. 1. 2012 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur Vollendung der dritten Lebensjahre der Zwillinge.
LG
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