Es wurde ja schon öfter angemerkt, dass man, wenn man im Mutterschutz in den ersten 8 Wochen nach der Geburt noch Geld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bekommt, das dann aufs Elterngeld angerechnet bekommt und dann in den ersten zwei Monaten nach der Geburt kein Elterngeld bekommt.
Kann man den Antrag dann nicht einfach so stellen, dass das Elterngeld erst ab dem dritten Monat nach der Geburt gezahlt werden soll? Auf dem Antragsformular steht ja "Elterngeld wird frühestens ab der Geburt [...] und rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats der Antragstellung gewährt."
Wenn es frühestens nach der Geburt ist und man auf eine Rückwirkung des Antrags verzichten würde, müsste man doch den 12-/14-monatigen Zeitraum auch so verschieben können, dass man wegen des Mutterschutzes das Elterngeld nicht verliert. Oder verstehe ich da etwas falsch?