Also..
ich versuch mal etwas licht in das dunkel zu bringen ;-)
habe zwar keine zwillinge bekommen aber ein frühchen ;-) aufgrund dessen hat sich mein mutterschutz auch um 4 wochen verlängert... bei mir wurde der komplette (!!!) mutterschutzzeitraum angerechnet, so dass ich letztendlich sogar nur 8 monate elterngeld bekomme... mein mann hat gleich nach der geburt seine 2 monate genommen.. er bekommt ganz normal 67 % und du dein mutterschaftsgeld, ihr kommt euch da nicht in die quere!
den antrag auf elterngeld kannst du tatsächlich erst nach der geburt stellen, da du eine geburtsurkunde, eine bescheinigung des arbeitgebers über die höhe des gezahlten mutterschutzgeldes sowie eine bescheinigung deiner krankenkasse über die höhe des mutterschutzgeldes vorlegen musst.. dazu dann noch sämtliche verdienstabrechnungen der letzten 12 monate von dir und (sofern er seine elternzeit nimmt) deines mannes...
und du brauchst eben auch nicht die bescheinigung dass sich deine elternzeit verlängert (hm... hast dann überhaupt anspruch auf mutterschaftsgeld??? oh, da bin ich jetzt überfragt....)
so, hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen