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ich verdiene auch nebenbei zu meinen Haupteinkommen durch meine Selbststänige Tätigkeit an die 200 mtl. dazu. 100 % weiß ich es nicht, aber ich habe auch schon öfters die Frage gestellt und mir wurde gesagt, dass die selbstständige Tätigkeit mitangerechnet wird.
Also wirst du den Regelbetrag von 300 bekommen, den man aber allerdings auch bekommen hätte, wenn man vorher nicht gearb eitet hat.
hier noch zum thema Bafög, falls du danach noch welches beziehst:
Elterngeld für Studenten und Auszubildende
Generell gilt für den Bezug von Elterngeld die Regelung, dass die berufliche Tätigkeit eine durchschnittliche Wochenzahl von 30 Stunden nicht überschreiten darf. Als Sonderfall gelten jedoch all jene Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung stehen. In diesem Fall darf die Tätigkeit die Zahl von 30 Stunden wöchentlich überschreiten, ohne dass der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Dazu gehören insbesondere die Berufsausbildung, das Studium, aber auch Weiterbildungen, die für den weiteren beruflichen Werdegang wichtig sind, sowie innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen.
Da für die Berechnung des Elterngeldes das Einkommen vor der Geburt hinzu gezogen wird, kann das Elterngeld für Studenten im Vergleich mit dem Erziehungsgeld sowohl eine Verbesserung bedeuten, wenn neben dem Studium einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, als auch eine Verschlechterung, wenn ausschließlich studiert wurde. Wird während der Elternzeit jedoch wieder neben dem Studium die berufliche Tätigkeit aufgenommen, so wird das Einkommen in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet.
LG