Nein
das ist steuerklassenunabhängig, da auf das EG zunächst keine Steuern entfallen.
Logischerweise solltet ihr nachdem du dein Mutterschaftsgeld bekommen hast die Lohnsteuerklasse wechseln, das hat ber keinen Einfluss auf die Höhe des EGs da dieses ja mit 67% vom Nettoghalt der letzten 12 Monate berechnet wird.
Jedoch unterliegt das EG dem Progressionsvorbehalt, sprich dieses EInkommen ist relevvant und wird angerechnet bei der nächsten Einkommenssteuererklärung.
LG