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Das Elterngeld wird bei der Steuerberechnung sehr wohl mit in den Steuersatz gerechnet, da es unter dem sogenannten Progressiosnvorbehalt liegt.
Und unterm Strich is es total wurscht ob 4/4 oder 3/5 oder 5/3 den bei der Steuer, die man abgeben muss mit dem Elterngeld kommt bei der Berechnung exakt das selbe an Steuern raus.
Und das Kind auf der Steuerkarte ist mal nen Witz, den es wird nur auf den Soli und die Kirchensteuer angerechnet und nicht auf die Lohnsteuer.
Daher wenn euch das Geld reicht, wenn du Steuerklasse 3 hast und er Steuerklasse 5, bevor das Kind kommt, würde ich das so wechseln. Auch wenn du weniger verdienst. Ausser der Unterschied ist natürlich enorm. Den wie gesagt bei der Erklärung wird eh alles wieder richtig ausgerechnet.